AGB

AGB der Spiel-Play

(Spiel Play ein Brand von MINT Kids GmbH)
Bern, Dezember 2021

1. Allgemeines zur Benutzung des Spiel-Play.

1.1 Eine Nutzung aller Spielgeräte darf nur entsprechen ihrer Zweckbestimmungen und unter Einhaltung der folgenden Regeln erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen können Verletzungen auftreten. Anweisungen des Betreibers und all seinen Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
1.2 Alle jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind im Eingangs- und Kassenbereich sowie online unter www.spiel-play.ch einsehbar und angezeigt.
1.3 Haustiere sind auf dem Einrichtungen nicht erlaubt.
1.4 Der Preis gilt für eine Stunde Spielzeit, nach dieser Zeit müssen Sie eine weitere Eintrittskarte kaufen. Ein Kind kann maximal 4 Stunden pro Tag spielen.
1.5 Das Filmen und Fotografieren zu privaten Zwecken ist erlaubt. Für Werbe- und Pressezwecke ist eine vorherige Genehmigung der Betreibergesellschaft erforderlich.

2. Aufsichtspflicht
2.1 Die Aufsichts- und Fürsorgepflicht liegt bei den Eltern oder Begleitpersonen, unabhängig von der Sicherheitspflicht, die wir beachten müssen.
2.2 Kinder dürfen daher nur in Begleitung eines Erwachsenen spielen, der für ihre Aufsicht verantwortlich ist.
2.3 Kinder ab acht Jahren dürfen den Park alleine besuchen, müssen aber von einem Erwachsenen oder einer Aufsichtsperson begleitet werden, die das entsprechende Aufsichtsformular ausfüllen und an der Kasse vorlegen.
2.4 Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall eine Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht, auch wenn während des Spiels Aufsichtspersonal gestellt wird.

3. Benutzung der Spielgeräte
3.1 Es gibt Spielregeln für sicheres und gesundes Spielen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln sind der Betreiber und seine Mitarbeiter ausdrücklich befugt, Kinder und Erwachsene zu verwarnen und im Wiederholungsfall ein Spielverbot auszusprechen. In diesem Fall wird der Eintrittspreis nicht zurückerstattet. Wenn das Kind durch unangemessenes Verhalten das Spielzeug beim Spielen kaputt macht, müssen die Eltern des Kindes dafür bezahlen. Genauso müssen die Eltern, wenn das Kind beim Spielen Möbel oder Teile des Hauses beschädigt, für die Reparatur des Schadens bezahlen.
3.2 Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Es ist strengstens untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
3.3 Es ist streng verboten, Spielzeug aus den Vitrinen zu nehmen. Unbefugte, die die Spielzeugvitrinen öffnen, werden mit einer Strafgebühr belegt, und wir behalten uns das Recht vor, dem betreffenden Kunden den Zutritt zu verweigern.
3.4 Das Betreten der für unser Personal reservierten Bereiche ist ebenfalls verboten.

4. Unfall- und Schadensmeldung
4.1 Wichtig: Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, egal welcher Art, müssen unverzüglich nach deren Feststellung der Spiel-Play noch vor Ort gemeldet werden. Jeder Schaden wird schriftlich erfasst und dokumentiert. Nach Verlassen des Gebäudes im Anschluss an den Besuch erlischt die Möglichkeit einer Anzeige, die Haftung verbleibt beim Besucher oder dessen Kinder. Nach dem Verlassen des Betriebsgeländes ist es nicht mehr möglich, Einzelheiten zu klären oder eindeutig zuzuordnen, z. B. bei Fragen der Verursachung oder des unmittelbaren Personenschadens. Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen.

5. Versicherung
5.1 Für Unfall- und Haftpflichtversicherungen des Kindes sind die Eltern zuständig.

6. Bekleidung
6.1 Der gesamte Spielbereich sowie die einzelnen Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen ausschließlich mit Socken.

7. Essen und Trinken – Tabak – Alkohol
7.1 Essen und Trinken ist im direkten Spielbereich nicht erlaubt. Glas, Porzellan und Besteck dürfen nicht mit in den Spielbereich gebracht werden. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
7.3 Offenes Feuer, Kerzen und Fackeln sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Alarm des Brand- und Rauchfrühwarnsystems ausgelöst werden. Die Kosten hat der Täter zu tragen, es sei denn, er kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest wesentlich niedriger angefallen sind.

8. Kapazitätsgrenze
8.1 Die Zahlung der Zulassung, in welcher Form auch immer (einschließlich Online- oder Jahresabonnements), garantiert keine Zulassung. Aufgrund der Form des Gebäudes ist der Betreiber auf eine maximale Besucherkapazität beschränkt und verpflichtet sich, diese jederzeit einzuhalten. Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes darf die maximale Kapazität nicht überschritten werden. Für den Fall, dass die maximale Kapazität aufgrund eines hohen Besucheraufkommens an beliebten Terminen erreicht wird, behält sich der Betreiber das Recht vor, den Zugang zu beschränken.
9. Keinen Zutritt haben
9.1 Personen mit Hallenverbot.
9.2 Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
9.3 Personen ohne zulässiges Einlassticket.
9.4 Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

10. Buchung
10.1 Die Teilnahme an den angebotenen Geburtstagspaketen oder Tickets setzt eine Reservierung über das Buchungssystem voraus. Die Buchung erfolgt über das Buchungsportal auf der Website www.spiel-play.ch oder direkt in den Räumlichkeiten von Spiel-Play. Im Falle einer Online-Buchung wird der Kauf per E-Mail bestätigt. Durch Anklicken des Buttons «zahlungspflichtig bestellen», «jetzt kaufen» oder «absenden» gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag auf Abschluss des Vertrages ab. Vor dem Absenden der Buchung kann der Kunde seine Tickets jederzeit einsehen und ändern. Der Kunde kann die AGB über seinen Browser ausdrucken, speichern und vor dem Kauf noch einmal einsehen. Die darin enthaltene Buchungsnummer dient als Fahrschein. Bei Problemen sollte sich der Besucher selbständig an info@spiel-play.ch wenden, z.B. per E-Mail.
10.2 Die Person muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 18 Jahre alt sein.
10.3 Die Buchungsbestätigung berechtigt nur und ausschließlich den Besucher zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung/Geburtstagsfeier zum angegebenen Termin. Die Buchung einer Veranstaltung kann auch mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, per Post, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website des Betreibers erfolgen und ist für den Kunden mit der verbindlichen Bestätigung der Veranstaltung durch den Veranstalter per SMS, Post oder E-Mail verbindlich.
10.4 Die MINT Kids GmbH garantiert, dass Kunden- oder Teilnehmerdaten nicht ohne Ihre schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist für die Durchführung der Veranstaltung und die Abwicklung der Buchung erforderlich.
10.5 Die MINT Kids GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien.
10.6 Bei Geburtstagspartys sind die Eltern, die den Vertrag unterzeichnen, für die Einhaltung der AGBs verantwortlich.

11. Zahlung
11.1 Eine Buchung verpflichtet zur Bezahlung der gebuchten Tickets/ Geburtstagsparty/Veranstaltung. Es gelten hierbei die auf der Webseite www.spiel-play.ch zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten geltende Steuern. 11.2 Der Kunde hat folgende Möglichkeiten zur Zahlung der Buchung: Zahlung z.B. über den Zahlungsdienstleister PayPal, Kreditkarte, Barzahlung vor Ort, Twint, Amercian Express.
11.3 Gutscheine, Tageskarten und Rabatte (Rabattcodes) sind nicht miteinander kombinierbar.

12. Stornierung und Umbuchung
12.1 Die MINT Kids GmbH behält sich das Recht vor, bereits bestätigte Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen und ohne zeitliche Begrenzung abzusagen oder zu ändern. Wenn in diesem Fall die Zahlung bereits erfolgt ist, kann der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
12.2 Der Verkauf von Eintrittskarten stellt keinen Fernabsatzvertrag im Sinne von Artikel 312b des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Das bedeutet, dass dem Kunden gegenüber der MINT Kids GmbH kein Widerrufs- oder Rückgaberecht zusteht. Jede Ticketbestellung ist daher verbindlich und verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der bestellten Tickets. Dies gilt auch für die Barzahlung vor Ort.
12.3 Sie haben die Möglichkeit, die gebuchten Termine oder Veranstaltungen bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenlos zu ändern. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an info@spiel-play.ch, die vom Betreiber rückbestätigt werden muss.
12.4 Bei einer Stornierung oder Umbuchung am Tag der Party oder Veranstaltung behält sich die MINT Kids GmbH vor, mindestens 50% der Gesamtkosten in Rechnung zu stellen. Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin behält sich die MINT Kids GmbH das Recht vor, mindestens 60% der vereinbarten Summe in Rechnung zu stellen.
12.6 Rabatte/Gutscheine oder Ticketcodes sind nicht kumulierbar, auch nicht für Veranstaltungen, sofern nicht anders angegeben.

13. Gutscheine, Tickets und Rabatte
13.1 Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden.
13.2 Pro Kunde kann nur ein Gutschein pro Tagesbesuch und wenn nicht anders ausgewiesen nur für die Person selbst eingelöst werden.
13.3 Eine Kombination mit anderen Gutscheinen, eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.
13.4 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
13.5 Gutscheine sind nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.
13.6 Gutscheine sind gültig für einen Zeitraum von 36 Monaten ab Tagesende des Kaufdatums.
13.7 Erworbene Gutscheine, in denen ein Gegenwert in Form einer Leistung klar bestimmt ist, gelten ausschliesslich für diese bestimmte Leistung und können nicht für andere Waren oder Leistungen genutzt werden.
13.8 Gutscheine können aus logistischen Gründen nur online oder direkt vor Ort erworben werden, ein Postversand erfolgt nicht 13.9 Der Gutscheinwert gilt jeweils inklusive der aktuell geltenden Steuern.

Die Unterschrift der verantwortlichen Eltern

Verantwortliche Person für Spiel-Play